Arbeitnehmerüberlassung mit voller Rechtssicherheit
Zeitarbeit ist in Deutschland eine der am dichtesten regulierten Formen der Beschäftigung. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die Tarifverträge der Zeitarbeit, Branchenzuschläge, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und der Arbeitsschutz greifen ineinander, und Fehler treffen nicht nur den Personaldienstleister, sondern auch den Einsatzbetrieb. Als Unternehmen wollen Sie Kapazität einkaufen, kein juristisches Projekt.
smartjobs erbringt seit 2014 Arbeitnehmerüberlassung in Köln, Bonn, Düsseldorf und im Rhein-Erft-Kreis und ist Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP). Wir haben eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, arbeiten tarifgebunden und überwachen jede Frist, die das Gesetz Ihnen und uns setzt. Diese Seite erklärt, welche Regeln gelten, was sie für Sie bedeuten und wie wir dafür sorgen, dass Sie sich damit nicht beschäftigen müssen.
Die Regeln, die für jeden Einsatz gelten
Erlaubnispflicht
Wer Arbeitnehmer gewerbsmäßig überlässt, braucht die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Ohne sie sind Überlassungs- und Arbeitsverträge unwirksam, und es entsteht kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Einsatzbetrieb. Sie dürfen unsere Erlaubnis jederzeit einsehen; wir legen sie auf Wunsch jedem Vertrag bei.
Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht
Der Überlassungsvertrag muss ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet sein, und die überlassene Person muss vor Beginn des Einsatzes namentlich konkretisiert werden. Ein „Werkvertrag“, der in Wahrheit Überlassung ist, ist seit 2017 nicht mehr heilbar. Unsere Verträge und Einsatzmeldungen erfüllen beide Pflichten, bevor der erste Arbeitstag beginnt.
Höchstüberlassungsdauer
Derselbe Leiharbeitnehmer darf höchstens 18 Monate ununterbrochen an denselben Einsatzbetrieb überlassen werden. Unterbrechungen von mehr als drei Monaten setzen die Zählung zurück. Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche oder eine darauf gestützte Betriebsvereinbarung kann die Grenze verschieben, häufig auf 24 Monate. Wir führen für jeden Mitarbeiter einen Fristenkalender und melden uns spätestens drei Monate vor Ablauf, damit Übernahme, Wechsel oder tarifliche Verlängerung geordnet entschieden werden können.
Equal Pay und Equal Treatment
Nach neun Monaten im selben Einsatzbetrieb hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten. Gilt ein Branchenzuschlagstarifvertrag, wird der Lohn stufenweise ab der sechsten Woche angehoben, und die Equal-Pay-Pflicht setzt nach 15 Monaten ein. Wir berechnen die Zuschläge automatisch mit der Lohnabrechnung, Sie sehen die Stufen im Verrechnungssatz. Zugang zu Kantine, Parkplatz oder Betriebskindergarten steht Leiharbeitnehmern vom ersten Tag an zu.
Tarifbindung und Mindestlohn
Unsere Mitarbeiter werden nach dem Tarifwerk der Zeitarbeit vergütet, das der GVP mit den DGB-Gewerkschaften abschließt. Entgeltgruppe, Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag, Urlaubsanspruch und Jahressonderzahlung ergeben sich daraus. Der Branchenmindestlohn der Zeitarbeit liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn und wird von uns eingehalten und nachgewiesen.
Betriebsrat und Mitbestimmung
Der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist im Einsatzbetrieb eine Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Der Betriebsrat ist vorab zu informieren und muss zustimmen. Wir liefern Ihnen die Unterlagen, die der Betriebsrat sehen darf, in einer Form, die die Zustimmung nicht unnötig verzögert.
Arbeitsschutz
Für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Einsatzbetrieb verantwortlich, für Vorsorgeuntersuchungen, Grundunterweisung und persönliche Schutzausrüstung der Verleiher. Wir stimmen mit Ihnen vor dem Start ab, welche Gefährdungsbeurteilung gilt und wer welche Unterweisung durchführt, und dokumentieren beides.
Was nicht erlaubt ist
Leiharbeitnehmer dürfen nicht in einem bestreikten Betrieb eingesetzt werden. Ein Weiterverleih an Dritte ist verboten. Wer innerhalb der letzten sechs Monate im Einsatzbetrieb oder im Konzern angestellt war, kann dort nicht als Leiharbeitnehmer zu schlechteren Bedingungen zurückkehren. Wir prüfen diese Punkte bei jeder Einsatzplanung.
Was ein Verstoß kostet
| Verstoß | Folge |
|---|---|
| Überlassung ohne gültige Erlaubnis | Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzbetrieb kraft Gesetzes, Bußgeld bis 30.000 Euro |
| Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer | Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzbetrieb, sofern der Mitarbeiter nicht widerspricht; Bußgeld bis 30.000 Euro |
| Fehlende Kennzeichnung oder Konkretisierung | Unwirksamer Vertrag, Bußgeld bis 30.000 Euro |
| Verletzung von Equal Pay | Nachzahlung, Bußgeld bis 500.000 Euro |
| Einsatz im bestreikten Betrieb | Bußgeld bis 500.000 Euro |
Die Bußgeldrahmen stehen in § 16 AÜG. Sie treffen Verleiher und Entleiher, deshalb liegt Rechtssicherheit in beiderseitigem Interesse.
So arbeitet smartjobs
- Vertragsprüfung vor jedem Einsatz. Überlassungsvertrag mit Kennzeichnung, Konkretisierung, Tätigkeit, Qualifikation, Vergütungsgrundlage und Einsatzort. Nichts beginnt ohne unterschriebenen Vertrag.
- Fristenkalender. Beginn, Branchenzuschlagsstufen, Equal-Pay-Datum, Höchstüberlassungsdauer und Unterbrechungen werden je Mitarbeiter und Einsatzbetrieb geführt. Sie erhalten eine Erinnerung drei Monate und einen Monat vor dem jeweiligen Datum.
- Lückenlose Dokumentation. Stundennachweise, Einsatzmeldungen, Unterweisungen und Vertragsänderungen liegen für Prüfungen der Bundesagentur, des Zolls oder der Berufsgenossenschaft bereit.
- Laufende Aktualisierung. Änderungen im AÜG, in den Tarifverträgen oder bei Mindestlöhnen setzen wir in Verträgen und Abrechnung um und informieren Sie, wenn sich für Ihren Einsatz etwas ändert.
Häufige Fragen
Was passiert nach 18 Monaten? Drei Monate vorher sprechen wir mit Ihnen: Übernahme in Festanstellung, Wechsel auf einen anderen Mitarbeiter, Unterbrechung von mehr als drei Monaten oder Verlängerung auf tariflicher Grundlage. Nichts davon geschieht ohne Ihre Entscheidung.
Wer haftet, wenn etwas schiefgeht? Grundsätzlich beide Seiten. Deshalb legen wir Ihnen unsere Erlaubnis vor, schließen tarifgebundene Arbeitsverträge und überwachen die Fristen. Das reduziert Ihr Risiko auf das, was Sie selbst im Betrieb steuern: Arbeitsschutz und Gleichbehandlung im Alltag.
Ist Zeitarbeit teurer als eine eigene Einstellung? Im Verrechnungssatz stecken Lohn, Sozialversicherung, Urlaub, Krankheitstage, Zuschläge, Verwaltung und unser Aufwand für Suche und Prüfung. Über die Einsatzdauer gerechnet liegt er meist nahe an den Vollkosten einer eigenen Einstellung, ohne deren Risiken. Details unter Was kostet Zeitarbeit für Unternehmen?
Können wir einen Mitarbeiter übernehmen? Jederzeit. Die Bedingungen stehen im Vertrag, es gibt keine Sperrfrist, die den Wechsel verhindert.
Standort Erftstadt, Einsätze in der Region und darüber hinaus
Wir betreuen Unternehmen in Köln, Bonn, Düsseldorf, Brühl, Hürth, Frechen, Kerpen, Bergheim und dem gesamten Rhein-Erft-Kreis; für Bestandskunden auch an weiteren Standorten in Deutschland. Fragen zur Rechtslage Ihres konkreten Einsatzes beantworten wir am Telefon unter +49 2235 98617-0.
Hinweis: Diese Seite erklärt die Rechtslage aus der Praxis eines Personaldienstleisters und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Angaben: September 2026.
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